Mann über 50 - Was nun?

Mann über 50 - Kasse bezahlt keine künstliche Befruchtung

Wenn ein Mann über 50 Jahre alt ist, hat als Mann keinen Anspruch auf Kassenleistungen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Ein Ehepaar aus Osnabrück hatte gegen die Entscheidung einer gesetzlichen Krankenkasse geklagt, weil eine "natürliche Schwangerschaft erfolglos geblieben ist.
Da der Ehemann 60 Jahre alt war - die Ehefrau 38 Jahre - wurde die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt.



Aus Sicht des Ehepaares gibt es aus medizinischer Sicht keine Begründung. Dies wäre ein Verstoss gegen das Grundgesetz, wenn über 50-jährige Männer gegenüber jüngeren Männern keinen Leistungsanspruch hätten.
Das Sozialgericht war hier anderer Meinung, da " die künstliche Befruchtung nicht zum Kernbereich der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehöre".
Wer mit 50 noch Vater werde, kann gerade noch erleben, wie das Kind 27 Jahre alt wird.
Zur Zeit müssen gesetzlich Versicherte mind.:
mind. 25, aber nicht über 50 Jahre
und verheiratet sein
damit die gesetzliche Krankenkasse die künstliche Befruchtung erstattet.
(Urteil Bundessozialgericht Kassel - Aktenzeichen B 1 KR 10/06 R)

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